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© 2006 Baby-on-Tour

Landbaderweg 17 | Landbaderweg 17
Tel. +49 (0) 8022 506994 | Fax. +49 (0) 8022 704792

Geschäftsführung: Claudia Hummel
Ust.-Ident Nr.: DE230510040

Ansprechpartner für die Homepage:
Claudia Hummel | Kontakt
Konzeption / Design: Ginmedia | www.ginmedia.de
Programmierung / Entwicklung: BCS-IT | http://www.bcs-it.com/

1. Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht
1.1 Mit dem Ausfüllen des im Reiseportal bereitgestellten Reiseanmelde-Formulars (Buchungsanfrage) bzw. mit der telefonischen Mitteilung seiner Buchungsanfrage gegenüber dem Buchungsservice von BABY-ON-TOUR gibt der Kunde gegenüber BABY-ON-TOUR ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab (nachstehend „Vermittlungsauftrag“). Durch den Vermittlungsvertrag wird BABY-ON-TOUR beauftragt, einen Vertrag über bestimmte Reiseleistungen (nachstehend „Hauptvertrag“) zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragsunternehmen zu vermitteln. Die Buchungsanfrage stellt damit zugleich ein Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem Vertragsunternehmen dar.

1.2 BABY-ON-TOUR nimmt das Angebot des Kunden per E-Mail, per Post oder telefonisch an. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch BABY-ON-TOUR kommt zwischen BABY-ON-TOUR und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Vermittlungsvertrag bedarf dazu keiner in irgendeiner Art bestimmten Form.

1.3 Ist die vom Kunden angefragte Reiseleistung verfügbar und nimmt das Vertragsunternehmen das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese Reiseleistung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Vertragsunternehmen der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebots des Kunden durch das Vertragsunternehmen erfolgt durch die Übermittlung einer entsprechenden Buchungsbestätigung.

1.4 Die Rechte und Pflichten von BABY-ON-TOUR und dem Kunden ergeben sich aus den zwischen BABY-ON-TOUR und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

1.5 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragsunternehmen gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages sowie die zwischen dem Vertragsunternehmen und dem Kunden vereinbarten Reise- oder Geschäftsbedingungen. BABY-ON-TOUR wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf die Geschäftsbedingungen des Vertragsunternehmens hinweisen und dem Kunden die Möglichkeit geben, von dem Inhalt der Geschäftsbedingungen des Vertragsunternehmens Kenntnis zu nehmen.

1.6 Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet sich der Kunde auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er bei der Reiseanmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.

2. Vertragspflichten von BABY-ON-TOUR, Auskünfte, Hinweise
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht von BABY-ON-TOUR besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der
(a) Vermittlung von Verträgen mit den jeweiligen Vertragsunternehmen entsprechend der Buchungsanfrage,
(b) Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Vertragsunternehmen getroffenen Vereinbarungen vom Leistungserbringer direkt dem Kunden übermittelt werden) sowie
(c) Beratung des Kunden.

2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet BABY-ON-TOUR für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden.

2.3 Ein besonderer Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen BABY-ON-TOUR und dem Kunden zustande. Eine vertragliche Haftung von BABY-ON-TOUR für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht daher gemäß § 675 Abs. 2 BGB nur im Falle des Abschlusses eines besonderen Auskunftsvertrages.

2.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist BABY-ON-TOUR nicht verpflichtet, den jeweils preisgünstigsten Anbieter der gewünschten Reiseleistung zu ermitteln und dem Kunden anzubieten.

2.5 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen. Falls der Kunde eine Reiseversicherung abschließen will und diese Gegenstand der Vermittlung von BABY-ON-TOUR ist, ist BABY-ON-TOUR - mangels einer abweichenden Vereinbarung - nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden Unterlagen des Vertragsunternehmens oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen informieren kann.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im jeweiligen Leistungspreis nicht enthalten.

3. Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen
3.1 Ergeben sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages Abweichungen von den Buchungsvorgaben, hat BABY-ON-TOUR den Kunden hierüber zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die damit verbundene Verzögerung die Durchführung des Vermittlungsauftrages gefährdet oder unmöglich macht. Ist es BABY-ON-TOUR nicht möglich, den Kunden zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen, ist BABY-ON-TOUR berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn BABY-ON-TOUR nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde.

3.2 BABY-ON-TOUR, wie auch der Kunde selbst, sind verpflichtet, die dem Kunden übermittelten Buchungsbestätigungen des Vertragsunternehmens auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, BABY-ON-TOUR von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (§ 254 BGB).

3.3 Sofern nicht anders vereinbart, versendet BABY-ON-TOUR die Reiseunterlagen innerhalb von 7 Werktagen nach der Buchung, frühestens jedoch nach Eingang der vollständigen Zahlung des Kaufpreises an den Kunden per Post oder per Kurier. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 3 Werktagen vor Leistungsbeginn werden die Unterlagen für den Kunden nach Vereinbarung hinterlegt.

4. Aufwendungsersatz, Bearbeitungsentgelt
4.1 BABY-ON-TOUR ist berechtigt auch dann, wenn ein Hauptvertrag aus von BABY-ON-TOUR nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt, den Ersatz ihrer Aufwendungen in Form eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von bis zu € 50 pro Person und Ticket zu verlangen. BABY-ON-TOUR kann nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden weiter gehende Aufwendungsersatzansprüche geltend machen.

4.2 Im Falle der Stornierung gebuchter Reiseleistungen kann BABY-ON-TOUR vom Kunden die Zahlung der jeweils bei der Buchung mitgeteilten Stornokosten verlangen.

4.3 Für weitere Serviceleistungen können nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden ebenfalls Entgelte gefordert werden.

5. Inkasso, Zahlungen, Preis- und Leistungsänderungen
5.1 BABY-ON-TOUR ist berechtigt, vom Kunden Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen des jeweiligen Vertragsunternehmens zu verlangen, soweit diese Bestimmungen wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann BABY-ON-TOUR unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn zwischen BABY-ON-TOUR und dem Kunden hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

5.2 Der Kunde kann gegen die Weiterleitung des Reisepreises an das Vertragsunternehmen gegenüber BABY-ON-TOUR keine Einwendungen, insbesondere wegen reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche, geltend machen.

6. Pflichten von BABY-ON-TOUR bei Reklamationen des Kunden gegenüber dem Vertragsunternehmen
6.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber den Vertragsunternehmen beschränkt sich die Verpflichtung von BABY-ON-TOUR auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für die Geltendmachung des Anspruchs für den Kunden erforderlich sind (z. B. Mitteilung des Namens und der Adresse des Vertragsunternehmens).

6.2 Sofern in der Reisebestätigung bzw. in den Reise- oder Geschäftsbedingungen des Vertragsunternehmens nicht anders geregelt, ist BABY-ON-TOUR nicht verpflichtet, Reklamationen und ähnliche Erklärungen des Kunden entgegenzunehmen und an die Vertragsunternehmen weiterzuleiten.

7. Haftung
7.1 Bei der Durchführung des Vermittlungsauftrages hat BABY-ON-TOUR die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden.

7.2 Die Haftung von BABY-ON-TOUR als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von BABY-ON-TOUR oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch BABY-ON-TOUR oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden; für diese Schäden haftet BABY-ON-TOUR nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.3 Unbeschadet einer etwaigen Haftung von BABY-ON-TOUR gemäß Ziffer 7.2 haftet BABY-ON-TOUR als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Vertragsunternehmen verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn nach den Umständen der Buchung der Anschein begründet wird, dass BABY-ON-TOUR solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringt (§ 651a Abs. 2 BGB).

7.4 Für Leistungsänderungen des Vertragsunternehmens nach Abschluss des Hauptvertrages
übernimmt BABY-ON-TOUR keinerlei Haftung.

8. Ausschlussfrist, Verjährung
8.1 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats gegenüber BABY-ON-TOUR geltend zu machen (Ausschlussfrist).

8.2 Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung (bei mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Reiseleistungen mit dem Ende der letzten Reiseleistung), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den die Ansprüche gegen BABY-ON-TOUR begründenden Umstände Kenntnis erlangt. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann der Kunde Ansprüche gegen BABY-ON-TOUR nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

8.3 Ansprüche des Kunden gegen BABY-ON-TOUR verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

8.4 Die in Ziff. 8.3 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BABY-ON-TOUR oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung der in dieser Ziffer genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand
9.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen BABY-ON-TOUR und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die Geltung internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen zugunsten des Kunden beinhalten, bleibt unberührt.

9.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis der Firmensitz von BABY-ON-TOUR in Bad Wiessee ausschließlicher Gerichtsstand.

9.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vermittlungsvertrages als Ganzes nicht berühren.

Stand: 06/2006